Wie man in der Buchhaltung die Kasse richtig bucht, verrät unsere Gastautorin Marion Orthmann im…
Einnahmen richtig in der Kasse buchen
Kasse buchen: Einnahmen
Grundlagen der Buchführung Teil 15
Im letzten Artikel haben wir uns mit der Buchung von Ausgaben aus der Kasse befasst, heute werden wir uns die Gegenpositionen anschauen – Einnahmen oder Einlagen in die Kasse buchen.
Einnahme oder Einlage
Unter Einnahme fassen wir im Folgenden Barumsätze zusammen, d.h. ergebniswirksame Erlöse Ihres Unternehmens die in Bar vereinnahmt und dem Kassenbestand zugeführt werden. Einlagen meinen in Abgrenzung dazu Einlagen von Privat oder vom Firmenkonto, also Kassenauffüllungen als Geldtransfer – und damit nicht ergebniswirksam.
Wie buchen wir diese beiden Fälle nun? Die Befüllung der Buchungsfelder haben wir im letzten Artikel im Rahmen der Ausgaben bereits behandelt, die dort geschilderte prinzipielle Verfahrensweise bleibt unverändert. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Positionen Soll und Haben im Vergleich zur Ausgabe getauscht werden – dazu gleich zwei Beispiele.
Gastautorin Marion Orthmann
Marion Orthmann ist Geschäftsführerin der fidelus GmbH & Co. KG. Für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen entwickelt sie mit ihrem Team in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen/ Controlling und Verwaltung passgenaue und individuelle Lösungen für den Bedarf des Kunden – egal ob Einrichtung, Beratung/ Schulung oder laufende Begleitung.
Weitere Informationen finden Sie auf www.fidelus.de.
Einnahme
Handelt es sich bei der Bewegung um eine Einnahme, tragen Sie im Soll das Kassenkonto (i.d.R. 1000 im SKR03 und 1600 im SKR04) ein und im Haben das entsprechende Erlöskonto. Die Erlöskonten finden Sie im SKR 03 im Bereich 8*** sowie im SKR04 unter 4***.
Auch hier gilt es darauf zu achten, dass der Steueranteil des Umsatzes korrekt ausgewiesen wird (19%/7%/ohne). In der Regel ist dies durch das Erlöskonto bereits festgelegt, sollte aber stets überprüft werden.
Einlage
Einlagen folgen der selben Buchungseingabe wie Einnahmen, da es sich bei beiden Fällen um Geldeingänge in die Kasse handelt (Kasse im Soll, Gegenkonto im Haben). Im Fall einer Einlage hängt das korrekte Gegenkonto davon ab, ob Sie einen Geldtransfer zwischen Bankkonto und Kasse abgewickelt haben oder ob das Geld von Ihnen Privat eingelegt wurde. Im Falle des Transfers zwischen Bankkonto und Kasse heißt Ihr Gegenkonto „Geldtransit“ (1360 im SKR03 / 1460 im SKR04) – hierauf ist übrigens auch der Geldabgang auf dem Bankkonto zu buchen (dann natürlich umgekehrt).
Handelt es sich um eine Einlage von Privat müssen wir beim Kasse buchen nochmals differenzieren zwischen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft bzw. Einzelunternehmung: Bei einer Kapitalgesellschaft ist Ihr Gegenkonto das Darlehenskonto von Ihnen als Gesellschafter (bitte mit Steuerberater abstimmen, z.B. 1666 SKR03 / 3641 SKR04). Bei einer Einzelunternehmung oder Personengesellschaft heißt das Gegenkonto „Privateinlage“ und ist unter der Nummer 1890 SKR03 bzw. 2180 SKR04 zu finden.
Nun die Buchungssätze als Beispiel. Zuerst die Buchung eines umsatzsteuerpflichtigen Beratungsumsatzes in Höhe von 119€ Brutto vom 12.02.2016 mit der Nummer 6 des Kassenbuchs im SKR03:
Buchungsdatum | 12.02.2016 |
Belegnummer | 6 |
Soll | 1000 (Kasse) |
Haben | 8400 (Erlöse 19%) |
Buchungstext | Beratung Max Mustermann 10.02.2016 |
Betrag | 119,00 € |
Hier das zweite Beispiel – die Buchung einer Privateinlage eines Einzelunternehmers in Höhe von 50€ vom 19.02.2016 mit der Nummer 9 des Kassenbuchs im SKR03:
Buchungsdatum | 19.02.2016 |
Belegnummer | 9 |
Soll | 1000 (Kasse) |
Haben | 1890 (Privateinlage) |
Buchungstext | Privateinlage |
Betrag | 50,00 € |
Im nächsten Artikel schauen wir uns die Hosentaschenkasse einmal näher an – die Buchung von privat verauslagten Betriebsausgaben.
Herzliche Grüße aus Oldenburg
Marion Orthmann
Schlagworte: Anleitung, Buchführung, Buchhaltung, Finanzbuchhaltung, Kasse, Tutorial