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Buchhaltung am Mac. Quelle: Pixabay

Anlagenbuchhaltung

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Anlagenbuchhaltung

Grundlagen der Buchführung Teil 11

Nach einem Überblick über die rechtlichen Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen der Buchführungspflicht wollen wir uns in den kommenden Artikeln mit einem ersten konkreten Teilaspekt der Buchhaltung beschäftigen – der Anlagenbuchhaltung. Doch was ist das überhaupt?

Gastautorin Marion Orthmann

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Marion Orthmann ist Geschäftsführerin der fidelus GmbH & Co. KG. Für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen entwickelt sie mit ihrem Team in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen/ Controlling und Verwaltung passgenaue und individuelle Lösungen für den Bedarf des Kunden – egal ob Einrichtung, Beratung/ Schulung oder laufende Begleitung. Weitere Informationen finden Sie auf www.fidelus.de.

Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist der Teilbereich der Buchführung, der sich mit der Erfassung und Verwaltung des „Anlagevermögens“ beschäftigt. Im Anlagevermögen werden alle Wirtschaftsgüter gesammelt und ausgewiesen, die in der Anschaffung einzeln über 150€ Netto gekostet haben und dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen. Darunter versteht man sowohl materielle (z.B. Gebäude, Möbel, Fahrzeuge, Maschinen) als auch immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Software, Patente/ Rechte).

Anlagevermögen

Die Güter des Anlagevermögens (Anlagegüter) sind zusätzlich zur normalen Verbuchung in der Finanzbuchhaltung in einem gesonderten Anlageverzeichnis (Anlagenspiegel) zu erfassen und zu pflegen. Darin sind u.a. der Zeitpunkt der Anschaffung, die genaue Bezeichnung, eine fortlaufende Nummerierung, die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Abschreibungsdauer, bisher erfolgte Ab- und/oder Zuschreibungen und der jeweils aktuelle Restbuchwert zum Bilanzstichtag darzustellen. Die genauen Anforderungen gibt der Gesetzgeber im §268 HGB vor.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Sogenannte „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) sind hierbei ausgenommen und werden gesondert behandelt. Unter GWG versteht man Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto zwischen 150€ und 410€ bzw. 1.000€ liegen.

Anlagenbuchhaltung– Lagerhalle mit Gabelstapler

Der Gabelstapler und die Regale sind materielle Wirtschaftsgüter, die in der Anlagenbuchhaltung erfasst werden.

Abschreibungen

Auch bei den Abschreibungen unterscheiden sich GWG von höherwertigen Anlagegütern.
Wie genau Abschreibungen funktionieren, welchen Hintergrund sie haben und wie sie auf die Anlagegüter anzuwenden sind, werden wir uns in den nächsten Artikeln anschauen.

Herzliche Grüße aus Oldenburg,

Marion Orthmann

Text & Inhalt: Marion Orthmann, Geschäftsführung fidelus GmbH & Co. KG, Marie-Curie-Str. 1, 26129 Oldenburg. Bilder: Marion Orthmann / Anonyme Fotografen von pixabay.com via Marion Orthmann

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Kommentare (1)

  • Frank

    |

    Guten Tag,
    dies ist ein sehr informativer Artikel.
    Die Finanzbuchhaltung ist sehr wichtig.
    Über dieses Thema habe ich oft nachgedacht.
    Es ist schwer differenzierte Infos im Netz darüber zu finden.
    Dies wird mir bei meiner Recherche zu dieser Materie sehr weiterhelfen.
    Ich danke Ihnen. http://homann-stange-garm.de/

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