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Lohnt es sich, einen gebrauchten PKW für die Firma anzuschaffen und abzuschreiben?

Abschreibungen – Grundlagen der Buchführung, Teil 12

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Abschreibungen

Im letzten Artikel haben wir uns einen Überblick zum Begriff der Anlagenbuchhaltung verschafft. Dabei ging es um die Erfassung und laufende Pflege der Daten zu einzelnen Anlagegütern – doch was wird nach der Aufnahme der Anlagegüter ins Anlagevermögen mit diesen Werten gemacht? Richtig, Abschreibungen.

Anlagenbuchhaltung

Bei der Pflege der Anlagegüter geht es darum, zum jeweiligen Stichtag der Bilanzerstellung den aktuellen Wert jedes einzelnen Anlagegutes bestimmen und daraus einen Teil der Informationen zu gewinnen, die zur Ermittlung des Unternehmensvermögens nötig sind. Dazu wird zu Beginn der Anlagenbuchhaltung für ein Wirtschaftsgut, also bei Aufnahme ins Anlagevermögen, der Anschaffungs- oder Erstellungspreis erfasst und laufend vermindert.

Gastautorin Marion Orthmann

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Marion Orthmann ist Geschäftsführerin der fidelus GmbH & Co. KG. Für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen entwickelt sie mit ihrem Team in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen/ Controlling und Verwaltung passgenaue und individuelle Lösungen für den Bedarf des Kunden – egal ob Einrichtung, Beratung/ Schulung oder laufende Begleitung. Weitere Informationen finden Sie auf www.fidelus.de.

Die laufende Herabsetzung des Anlagegutes nennt man AfA (Absetzung für Abnutzung). Sie soll dazu dienen, den aktuellen Zeitwert des Gutes wiederzugeben. Dabei wird der ursprüngliche Wert auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlagegutes verteilt. Wie lange ein Gut nutzbar ist liegt dabei jedoch nicht im Ermessen des Unternehmers, sondern wird vom Bundesfinanzministerium in einer AfA-Tabelle für alle Arten von Wirtschaftsgütern vorgegeben.

Die buchhalterische Erfassung dieser Wertminderung nennt man Abschreibung. Dabei wird der Wert des Anlagegutes um den jeweiligen Abschreibungsbetrag herabgesetzt, während gleichzeitig eben dieser Betrag in den Kosten erfasst wird und den betrieblichen Ertrag mindert. Wird also bspw. ein neuer PKW für 15.000 € angeschafft (Nutzungsdauer 6 Jahre gemäß AfA-Tabelle) wird darauf jährlich ein Betrag von 2.500 € abgeschrieben.

Abschreibungen: Lohnt es sich, einen gebrauchten PKW für die Firma anzuschaffen und abzuschreiben?

Lohnt es sich, einen gebrauchten PKW für die Firma anzuschaffen und abzuschreiben?

Wichtig: Im Jahr der Anschaffung erfolgt die Abschreibung anteilig, d.h. würde unser PKW im oben genannten Beispiel zum 01.10. angeschafft und ist das Geschäftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr, dann erfolgt für das erste Jahr lediglich eine Abschreibung in Höhe von 625 € (2.500 € / 12 x 3).

Wie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Gegensatz zur hier beschriebenen Behandlung höherwertiger Anlagegüter bei der Pflege des Anlagevermögens zu berücksichtigen sind, werden wir uns im nächsten Artikel gemeinsam anschauen.

Herzliche Grüße aus Oldenburg,
Marion Orthmann

Text & Inhalt: Marion Orthmann, Geschäftsführung fidelus GmbH & Co. KG, Marie-Curie-Str. 1, 26129 Oldenburg. Bilder: Marion Orthmann / Anonyme Fotografen von pixabay.com via Marion Orthmann

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