Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoB – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Die Pflicht zur Erstellung einer Buchführung ist für jeden Unternehmer in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Im § 238 Abs. 1 HGB heißt es: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.